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22 лютого 2024 р.
Zum Auftakt der Saison „Gartenbau 2024“. Branchennachrichten
Unter der Leitung des ersten stellvertretenden Ministers für Agrarpolitik und Ernährung der Ukraine, Leiter der Arbeitsgruppe T.M., fand eine Sitzung der Arbeitsgruppe für Gartenbauentwicklung des Ministeriums für Agrarpolitik und Ernährung der Ukraine statt.
Київ, Україна
Unter der Leitung des ersten stellvertretenden Ministers für Agrarpolitik und Ernährung der Ukraine, Leiter der Arbeitsgruppe T.M., fand eine Sitzung der Arbeitsgruppe für Gartenbauentwicklung des Ministeriums für Agrarpolitik und Ernährung der Ukraine statt. An dem Treffen nahmen Experten des Ministeriums für Agrarpolitik, Leiter von Industrieverbänden und öffentlichen Verbänden, Vertreter des Wirtschaftsministeriums, des Staatlichen Produktions- und Verbraucherdienstes, des Instituts für Gartenbau der Nationalen Akademie der Wissenschaften und führender Gartenbauunternehmen teil der Arbeitsgruppe.
Prüfung der Frage der Beteiligung von Gartenbaubetrieben, die ihre eigene Ernte erhalten und den Aufbau von Verarbeitungskapazitäten für deren primäre technologische Verarbeitung planen, in Form der Gewährung eines Zuschusses für die Entwicklung eines Verarbeitungsbetriebes gemäß dem Beschluss des Kabinetts Der Ministerrat der Ukraine vom 24. Juni 2022 Nr. 739 „Einige Fragen der Gewährung von Zuschüssen für Verarbeitungsunternehmen“ wurde von der Gesellschaft „Vinnytsyasadvinprom“ und dem Ukrainischen Nussverband initiiert.
Die Dringlichkeit, dieses Problem zu berücksichtigen, ist wie folgt. Mit Hilfe der staatlichen Förderprogramme für den Gartenbau wurden im Zeitraum 2018-2023 14.501 Hektar neue Obstplantagen angelegt, davon 5.890 Hektar Nussplantagen oder 41 % der Gesamtfläche der neu angelegten Obstplantagen in der Ukraine (Stand Februar). 17, 2024).
Derzeit treten Industriegärten aktiv in die Phase der kommerziellen Fruchtbildung ein. Jedes Jahr stehen immer mehr Gartenbaubetriebe vor der Notwendigkeit, Früchte nach der Ernte primär zu verarbeiten.
Bei Nüssen unterliegt die geerntete Nussernte (Walnüsse, Haselnüsse) unmittelbar nach ihrer Sammlung in Industriegärten einer obligatorischen Primärverarbeitung, die eine Reihe nacheinander durchgeführter technologischer Vorgänge umfasst: Reinigen, Waschen, Trocknen, Kalibrieren, Verpacken der Nüsse für die Lagerernte Nach den oben genannten technologischen Vorgängen werden die Nüsse für ihre weitere Vermarktung verwendet: Verkauf (auch für den Export), weitere Tiefenverarbeitung – Schälen, Blanchieren, Herstellung von Nussprodukten und -zutaten usw.
Auch im industriellen Steinobst- und Kernobstanbau gibt es entsprechende Technologien zur Primärverarbeitung der Früchte nach der Ernte.
Ein erheblicher Teil der landwirtschaftlichen Gartenbaubetriebe und Gartenbaubauern planen den Kauf von Geräten für die Primärverarbeitung von Früchten mit Hilfe des aktuellen Förderprogramms gemäß dem Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 739 „Einige Fragen der Gewährung von Zuschüssen an Verarbeitungsbetriebe“. " vom 24.06.2022. (im Folgenden: Beschluss des KMU-739).
Mehrere Gartenbaubetriebe haben bereits Fördermittel mit Geschäftsvorhaben für den Aufbau von Verarbeitungsanlagen zur primärtechnologischen Verarbeitung der in den Gärten gesammelten Ernte beantragt, ihre Anträge wurden jedoch abgelehnt.
Roman Kropivnytskyi, Direktor der Abteilung für Entwicklung des Realsektors der Wirtschaft des Wirtschaftsministeriums, wurde eingeladen und nahm an der Sitzung der Arbeitsgruppe zur Entwicklung des Gartenbaus teil, um dieses Thema zu diskutieren. Schließlich ist laut Beschluss des KMU-739 das Wirtschaftsministerium der Vollstrecker des Haushaltsprogramms zur Gewährung von Zuschüssen für Verarbeitungsunternehmen.
Daher wurde nach den Reden des Direktors des Unternehmens „Vinnytsyasadvinprom“ S. Boychuk und des Präsidenten des ukrainischen Nussverbandes H. Yudin auf der Sitzung der Arbeitsgruppe der Direktor der Abteilung des Wirtschaftsministeriums R. Kropivnytskyi informiert über Folgendes.
Tatsächlich bezieht sich die primäre technologische Verarbeitung der in Gärten gesammelten Ernte gemäß KVED-2010 auf Abschnitt A, Gruppe 01.2, Klasse 01.25, Anbau von Beeren, Nüssen und anderen Früchten, der für die meisten Gartenbauunternehmen einer der wichtigsten ist. Gleichzeitig umfasst der Abschnitt des Abschnitts A nur den Anbau landwirtschaftlicher Nutzpflanzen, einschließlich des Anbaus mehrjähriger Kulturen, und die Tätigkeiten der Weiterverarbeitung landwirtschaftlicher Produkte werden gemäß der aktuellen KVED-2010 im Abschnitt C der verarbeitenden Industrie klassifiziert.
Für den Erhalt von Fördermitteln wiederum sind die Wirtschaftszweige des Abschnitts C „Verarbeitende Industrie“ gemäß Beschluss KMU-739 geeignet. Bei der primären technologischen Verarbeitung des Ernteguts erfolgt jedoch keine Veränderung des gesammelten und zunächst in den Gärten verarbeiteten Ernteguts zu einem neuen Produkttyp.
Daher stellte der Direktor der Abteilung des Wirtschaftsministeriums R. Kropivnytskyi seine Koordinaten für die weitere Kommunikation zu diesem Thema zur Verfügung. In diesem Zusammenhang werden das Unternehmen „Vinnytsyasadvinprom“ und der Ukrainische Walnussverband der Abteilung des Wirtschaftsministeriums eigene Vorschläge unterbreiten, um die richtige Lösung für die Ausarbeitung von Geschäftsprojekten von Gartenbauunternehmen zur Entwicklung von Verarbeitungskapazitäten zu finden, und die Konsultationen fortsetzen zu diesem Thema.
In diesem Zusammenhang bieten das Unternehmen „Vinnytsiasadvinprom“ und der Ukrainische Nussverband Gartenbauunternehmen und Gärtner-Landwirten, die Anträge auf Zuschüsse mit Geschäftsprojekten einreichen möchten, die Entwicklung von Verarbeitungskapazitäten für die in Obstgärten gesammelte Ernte im Rahmen von an Der Kabinettsbeschluss Nr. 739 „Einige Fragen der Gewährung von Zuschüssen an Verarbeitungsunternehmen“ vom 24. Juni 2022 ist zu beantragen zusätzliche Beratung mit dem Unternehmen „Vinnytsiasadvinprom“ (Tel. 0678880341, E-Mail: vinsadvinprom@ukr.net ) und dem Ukrainischen Nussverband (Tel. 0675230985, E-Mail: ukr.nuts2008@gmail.com )
Auf der Sitzung der Arbeitsgruppe des Ministeriums für Agrarpolitik wurden weitere, aber nicht weniger wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung des Gartenbaus erörtert, nämlich:
Zur Entwicklung eines Fahrplans für die Annahme der Verordnungen (EU) 2022/1309 und 2023/158 durch die Europäische Kommission zur Aufhebung der Beschränkungen für den Export von Pflanzgut von Kirschen, Kirschen und Nüssen aus der Ukraine in EU-Länder
Über die Aufnahme von Baumschulbetrieben in das staatliche Register der Saatgut- und Baumschulbetriebe
Über den Stand der Gartenbaubranche in landwirtschaftlichen Betrieben und Besonderheiten der Saison 2024
Aber lesen Sie mehr über die Berücksichtigung dieser Themen in den folgenden Informationen.
Präsident des Ukrainischen Nussverbandes G. Yudin